2. Bundesliga
Da die Partie von Sonntag, dem 30.10.2011, wegen eines "gesundheitsheitsgefährdenden Schmierfilms" auf der Spielfläche, gar nicht erst angepfiffen werden konnte, ist das Auswärtsspiel heute mit 2:0 Punkten bei 0:0 Toren zugunsten des DHC Rheinland gewertet worden.
Die Entscheidung der spielleitenden Stelle der Handball-Bundesliga in Dortmund begründet Spielleiter Uwe Stemberg wie folgt:
"Dem SV Post Schwerin ist das Verschulden des Vermieters der Halle genauso zuzurechnen wie ihm Verschulden eigener Kräfte zuzurechnen ist. Fahrlässigkeit ist ausreichend und liegt auch nach der Stellungnahme des SV Post Schwerin vor."
Nun besteht die Möglichkeit binnen 14 Tagen Einspruch gegen diesen Bescheid zu erheben. Ob ein Einspruch nur von der Schweriner Seite Gültigkeit besitzt oder ob der DHC Anspruch auf ein ordentliches Match hat, wurde nicht bekannt gegeben. Zwar sind zwei, mehr oder weniger, geschenkte Punkte für den DHC Rheinland eine willkommene Abwechselung, leider fehlen nur die dazugehörigen Tore, die ohnehin wegen der acht verhängten Minuspunkte für den DHC eine wichtige Rolle spielen. Zum Glück gibt es aber noch die Rückrunde...